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Tomasz Niewodowski
Referent für Humanitäres Völkerrecht
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Humanitäres Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg
Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.
Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.
Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilisten und verwundete, kranke oder gefangene Soldaten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.
Genfer Abkommen
Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2010 waren 194 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen. Das I. Zusatzprotokoll hatten 170, das II. Zusatzprotokoll 165 und das III. Zusatzprotokoll 54 Staaten ratifiziert.
Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag zu dieser Aufgabe als Mitglied in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. So wird die Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Rotkreuzgrundsätze in der Satzung des DRK als prioritäre Aufgabe genannt (§ 2). Des Weiteren existiert mit dem verbandsweit etablierten System der ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten eine einzigartige Möglichkeit zur Verbreitungsarbeit. Und schließlich besteht mit dem Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ein Forum, in dem der Austausch mit Regierungsvertretern und Völkerrechtlern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.



