Jugensozialarbeit_header_neu.jpg Foto: DRK e.V.

Informationen für Einsatzstellen

Ansprechpartner

Antje Prager
Pädagogische Leitung Freiwilligendienste

Tel.: 0421/436 38 - 14
Fax: 0421/436 38 - 20

prager@drk-lv-bremen.de

Dino Nieszery
Pädagogischer Mitarbeiter für Freiwilligendienste (Bremen)

Tel.: 0421/436 38 - 21
Fax: 0421/436 38 - 20

nieszery@drk-lv-bremen.de

Malin Schmidt
Pädagogische Mitarbeiterin für Freiwilligendienste (Bremerhaven)

Tel.: 0421/436 38 - 26
Fax: 0421/436 38 - 20

schmidt@drk-lv-bremen.de

Peter Struckmeier
Pädagogischer Mitarbeiter für Freiwilligendienste (Bremerhaven)

Tel.: 0421/436 38 - 27
Fax: 0421/436 38 - 20

struckmeier@drk-lv-bremen.de

Was ist eigentlich ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst?

Die Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind für junge Menschen unter 27 Jahren Bildungs- und Orientierungsjahre, i.d.R. zwischen Schule und Beruf. Es werden erste berufliche Erfahrungen gesammelt und Verantwortung übernommen. Für über 27jährige Freiwillige ist der Bundesfreiwilligendienst eine Möglichkeit, sich zu engagieren und Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen.

In einer sozialen Einrichtung, der Einsatzstelle, übernimmt der Freiwillige überwiegend praktische Hilfstätigkeiten. Für fachliche Fragen und als Ansprechpartner steht ein so genannter Praxisanleiter in der Einsatzstelle zur Verfügung. Der DRK-Landesverband Bremen übernimmt als Träger die pädagogische Begleitung und die Verwaltung.

Gesetzliche Grundlage für das FSJ ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), für den BFD das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).

  • Dauer und Start

    Ein Freiwilligeneinsatz ist üblicherweise 12 Monate, es kann u.U. bis zu 24 Monaten verlängert werden, muss aber mindestens 6 Monate betragen. Für unter 27-Jährige ist der Start des Freiwilligendienstjahres i.d.R. im August und September. Ältere Freiwillige können jederzeit problemlos einsteigen.

  • Einsatzbereiche

    Im FSJ: Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit und der Gesundheitspflege

    Im BFD: gemeinwohlorientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und im Umweltschutz.

  • Seminare

    Die Freiwilligendienste fördern lebenslanges Lernen. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Der Dienst wird pädagogisch betreut - mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

    Neben der praktischen Anleitung begleitet der DRK-Landesverband als Träger die Freiwilligen das ganze Jahr über pädagogisch und führt die Seminare durch. Bezogen auf ein 12monatiges Engagement sind es 5 Seminarwochen. Bei Verlängerung erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung; bei einem kürzeren Einsatz wird entsprechend gekürzt.

  • Was erhält der Freiwillige?

    Freiwillige im FSJ und im BFD erhalten in Trägerschaft des DRK-Landesverbandes Bremen ein monatliches Taschengeld und Verpflegungsgeld sowie die Übernahme der Sozialversicherungen. Das Kindergeld oder eine Waisenrente wird weitergezahlt.

  • Einsatzstellenpauschale

    Der DRK-Landesverband Bremen übernimmt für Sie im Auftrag und auf Rechnung die Zahlungen des monatliches Taschen- und Verpflegungsgeldes an die Freiwilligen und der gesetzlichen Sozialabgaben. Diese Ausgaben werden Ihnen zzgl. der Eigenleistung für die Bildungsarbeit und die Verwaltungsleistung monatlich berechnet. Die Höhe der Einsatzstellenpauschale für die verschiedenen Freiwilligendienst-Formate erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

  • Anerkennung als Einsatzstelle

    Nach einer Beratung und Klärung aller offenen Fragen schließen Sie als künftige Einsatzstelle mit dem DRK-Landesverband Bremen eine Rahmenvereinbarung zur Trägerschaft. Die Anerkennung von FSJ und BFD-Plätzen verläuft unterschiedlich, da verschiedene Gesetze Grundlage sind. Der DRK-Landesverband Bremen übernimmt jedoch die gesamte Organisation und vertragliche Abwicklung mit den verantwortlichen Stellen. Wenn Sie sich für einen Bewerber entscheiden, den wir Ihnen - nach einer Erstberatung durch einen pädagogischen Mitarbeiter des DRK-Landesverbandes Bremen - vermittelt haben, übernehmen wir die vertragliche Gestaltung und Personalverwaltung.

    Bitte sprechen Sie uns an! In einem persönlichen Gespräch lassen sich alle Modalitäten und offenen Fragen unkompliziert besprechen.

  • Weitere Informationen rund um die Freiwilligendienste