Foto: A. Zelck / DRKS

Zustiften

Die Stiftung Deutsches Rotes Kreuz für das Land Bremen fördert die Rotkreuzarbeit im Landes- und in den Kreisverbänden Bremen und Bremerhaven. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke – insbesondere die Förderung der Wohlfahrts- und öffentlichen Gesundheitspflege.

Zustiftungen sind auf Dauer angelegte Erhöhungen des Stiftungskapitals. Ihr Kapital bleibt erhalten. Für eine nachhaltige Aufgabenwahrnehmung benötigt die Stiftung einen umfangreichen Kapitalstock. Zuzustiften ist ein wichtige Entscheidung zur beständigen Sicherung der Stiftungsziele, da sie das Vermögen der Stiftung aufstocken. Als Zustifter bündeln Sie längerfristig Kräfte für die Rotkreuzarbeit vor Ort und müssen keine eigenen Förderstrukturen aufbauen. Die Stiftung DRK für das Land Bremen kann mit Ihrer Zustiftung aus eigener Kraft dauerhaft leistungsstark sein.

Ergänzend sind auch Stiftungsspenden möglich. Diese unterstützten die Stiftung punktuell und ganz konkret, um die Förderung bestimmter Projekte zu stärken. Dabei sind regelmäßige Spenden oder einmalige Zuwendungen in größere Projekte und Einrichtungen denkbar.

  • Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns an

    Doris Salziger
    Landesgeschäftsführerin

    Tel.: 0421/436 38 - 10
    Fax: 0421/436 38 - 20

    salziger(at)drk-lv-bremen(dot)de 

  • In jedem Fall empfiehlt sich eine ausführliche Beratung. Bitte sprechen Sie uns an, gern unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidungsfindung.

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